M.I.L.E.D.
Leistungen

Dazugehören
von Anfang an.

Kinder im Kindergarten
Was wir tun

Teilhabe von Anfang an.

Der Kindergarten ist für viele Kinder der erste soziale Raum außerhalb der Familie. Für Kinder mit besonderem Förderbedarf ist dieser Schritt besonders bedeutsam – und besonders herausfordernd.

Unsere Kindergartenbegleiterinnen und -begleiter unterstützen Kinder dabei, am Kindergartenalltag aktiv teilzunehmen: beim gemeinsamen Spielen, beim Mittagessen, in der Ruhestunde und in all den Momenten, die Unterstützung bedürfen und den Tag ausmachen.

Ob in integrativen Einrichtungen oder in Regelkindergärten – wir passen uns der Einrichtung und dem Kind an, nicht umgekehrt.

Begleitung anfragen
Für wen

Für welche Kinder ist
Kindergartenbegleitung gedacht?

Heilpädagogische Begleitung in der Kita ist ein gesetzlich verankertes Recht nach §§ 113, 116 SGB IX. Kinder mit einer (drohenden) Behinderung haben Anspruch auf individuelle Unterstützung, die ihre Entwicklung fördert und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Kindergartenalltag sichert. Je früher diese Förderung beginnt, desto wirksamer ist sie.

01

Entwicklung

Wenn Ihr Kind in der Sprache, Motorik, Wahrnehmung oder kognitiven Entwicklung Unterstützung braucht, ist frühe Begleitung entscheidend. Wir sichern die aktive Teilhabe am Gruppenalltag und fördern die Entwicklung dort, wo sie stattfindet – mitten im Kita-Alltag, nicht am Rand.

02

Verhalten

Herausforderndes Verhalten, Schwierigkeiten in der Interaktion oder sensorische Überempfindlichkeiten – ein lebhafter Kindergartenalltag kann schnell zu viel werden. Eine vertraute Begleitperson gibt Ihrem Kind den sicheren Rahmen, sich in der Gruppe zu finden und echte Beziehungen aufzubauen.

03

Erkrankungen

Kinder mit Diabetes Typ 1, Epilepsie oder anderen chronischen Erkrankungen brauchen im Kita-Alltag mehr als pädagogische Begleitung. Unsere Begleiterinnen und Begleiter bringen das medizinische Fachwissen mit – damit Ihr Kind sicher und selbstverständlich dabei sein kann.

Im Kita-Alltag

Was unsere Begleitung konkret umfasst.

Heilpädagogische Begleitung findet im Alltag statt – nicht nebenher, sondern mittendrin.

01

Gemeinsames Spielen

Spielen ist die wichtigste Lernform im frühen Kindesalter. Wir unterstützen Ihr Kind dabei, am Spiel der Gruppe teilzunehmen, Kontakte zu knüpfen und eigene Ideen einzubringen – ohne zu übernehmen, sondern als stiller Begleiter.

02

Alltagsstruktur und Orientierung

Morgenkreis, Mahlzeiten, Schlaf- und Ruhephasen – wir begleiten Ihr Kind durch die Struktur des Kita-Tages und geben ihm die Sicherheit, die es braucht, um sich zu entfalten.

03

Soziale Entwicklung

Freundschaften entstehen nicht von allein. Wir begleiten soziale Situationen feinfühlig, deeskalieren wenn nötig und schaffen Räume, in denen Ihr Kind echte Verbindungen aufbauen kann.

04

Förderung nach individuellem Bedarf

Ob Wahrnehmung, Kommunikation, Motorik oder Eigeninitiative – wir arbeiten nach einem individuellen Teilhabe- und Förderplan, der auf die Stärken und den Bedarf Ihres Kindes abgestimmt ist.

05

Grundpflegerische Unterstützung

Wenn Ihr Kind Unterstützung beim Essen, bei der Körperpflege oder bei anderen alltäglichen Verrichtungen benötigt, begleiten wir das selbstverständlich und würdevoll – als Teil des normalen Kita-Alltags.

06

Enge Zusammenarbeit

Wir arbeiten Hand in Hand mit dem pädagogischen Personal der Einrichtung, den Eltern, Therapeuten und Ärzten. Regelmäßige Entwicklungsgespräche und transparente Dokumentation sind für uns selbstverständlich.

So funktioniert es

Wie Eltern eine Kindergartenbegleitung beantragen.

Heilpädagogische Begleitung muss beantragt und bewilligt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick.

01

Bedarf feststellen

Wenn Ihr Kind im Kita-Alltag auf Schwierigkeiten stößt, die ohne individuelle Unterstützung nicht bewältigt werden können, besteht möglicherweise ein Anspruch auf heilpädagogische Begleitung nach §§ 113, 116 SGB IX.

02

Antrag stellen

Der Antrag wird beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt – in NRW ist das je nach Wohnort der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Neben ärztlichen Unterlagen sind häufig Stellungnahmen der Einrichtung erforderlich.

03

Bedarfsermittlung

Die zuständige Stelle ermittelt den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes. Dabei fließen der Entwicklungsstand, die Einschätzung der Kita sowie ärztliche und therapeutische Berichte ein.

04

Bewilligung und Start

Nach Bewilligung haben Eltern das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) – sie können ihren Leistungserbringer selbst wählen. Die Begleitung beginnt nach einem gemeinsamen Kennenlerngespräch mit Kind, Eltern und Einrichtung.

Häufige Fragen

Was Eltern wissen sollten.

Die heilpädagogische Begleitung richtet sich an noch nicht eingeschulte Kinder. Es gibt keine Altersuntergrenze – der Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt, an dem ein Förderbedarf festgestellt oder als drohend eingeschätzt wird. Frühzeitige Förderung ist ausdrücklich erwünscht.
Nicht zwingend. Anspruch besteht auch bei drohender Behinderung. Eine ärztliche Diagnose oder ein Fördergutachten erleichtern den Antragsprozess erheblich, sind aber keine formale Voraussetzung.
Ja. Die heilpädagogische Begleitung ist sowohl in integrativen Einrichtungen als auch in Regelkindergärten möglich. Der Anspruch ist einrichtungsunabhängig – er richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes, nicht nach dem Typ der Einrichtung.
Ja. Das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX gibt Ihnen das Recht, Ihren Leistungserbringer selbst zu benennen – auch wenn der Kostenträger andere Anbieter vorschlägt. Sie können diesen Wunsch bereits im Antrag oder im Gesamtplanverfahren äußern.
Eine gute Kindergartenbegleitung arbeitet eng mit dem pädagogischen Personal zusammen – als Ergänzung, nicht als Konkurrenz. Regelmäßige Abstimmung, gemeinsame Förderplanung und transparente Dokumentation sind dabei wichtige Bausteine.
Die Kosten werden vollständig vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe getragen – in NRW je nach Wohnort der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Für Familien entstehen keine eigenen Kosten.
Ein ablehnender Bescheid ist anfechtbar. Widerspruch und gegebenenfalls Klage sind möglich – und in gut dokumentierten Fällen oft erfolgreich. Lassen Sie sich hierzu rechtlich begleiten.
Besondere Kompetenz

Kindergartenbegleitung bei Diabetes Typ 1.

Kinder mit Diabetes Typ 1 brauchen im Kindergartenalltag eine Begleitung, die mehr kann als organisieren – sie braucht medizinisches Verständnis, Ruhe und Verlässlichkeit.

Wir begleiten Kinder mit Diabetes Typ 1 seit Jahren und verstehen die täglichen Anforderungen: Blutzuckerkontrolle, das Erkennen von Hypo- und Hyperglykämie, der Umgang mit CGM-Systemen und die enge Abstimmung mit Eltern und behandelnden Ärzten.

  • Erkennen und Reagieren bei Unterzuckerung und erhöhten Werten
  • Begleitung beim Umgang mit Glukosemessgeräten und Pumpen
  • Kommunikation mit Eltern, Kita und medizinischem Team
  • Sicherheit für das Kind, ohne Angst, ohne Druck
Kind mit Glukosemessgerät

Ihr Kind gehört
dazu.

Sprechen Sie uns an – wir begleiten von Anfang an.

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