M.I.L.E.D.
Leistungen

Schulbegleitung,
die trägt.

Was wir tun

Mehr als Unterstützung, echte Begleitung.

Eine Schulbegleitung ist für viele Kinder der entscheidende Unterschied zwischen Teilhabe und Ausgrenzung. Unsere Begleiterinnen und Begleiter sind täglich dabei – im Unterricht, in den Pausen, in Momenten der Unsicherheit und der Stärke.

Wir passen uns dem Kind an, nicht umgekehrt. Jede Begleitung beginnt mit einem genauen Kennenlernen des Kindes, seiner Familie und seiner Schule – damit die Begleitung von Anfang an trägt.

Wir helfen nicht beim Lernen – wir helfen dabei, lernen zu können.

Schulbegleitung im Unterricht
Für wen

Für welche Kinder ist
Schulbegleitung gedacht?

Schulbegleitung ist kein Sonderweg – sie ist ein gesetzlich verankertes Recht nach § 112 SGB IX. Anspruch haben Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung, die individuelle Unterstützung benötigen, um am Schulalltag gleichberechtigt teilzunehmen. Die Leistung gilt von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe II – an allgemeinen Schulen und Förderschulen.

01

Verhalten

Kinder, die Schwierigkeiten haben, sich im Schulalltag zu regulieren, zu strukturieren oder sozial einzufinden – etwa bei ADHS, emotionalen Belastungsstörungen oder Impulskontrollproblemen – profitieren von einer verlässlichen Begleitperson, die Stabilität und Rahmen gibt.

02

Teilhabe

Wenn soziale Situationen, wechselnde Abläufe oder Reizüberflutung den Schulalltag zur Herausforderung machen – etwa im Autismus-Spektrum oder bei ausgeprägten Wahrnehmungsbesonderheiten – schafft eine Schulbegleitung den Rahmen, in dem Lernen möglich wird.

03

Gesundheit

Kinder mit körperlichen Einschränkungen, erhöhtem Pflegebedarf oder chronischen Erkrankungen wie Diabetes Typ 1 oder Epilepsie brauchen Begleitung, die über Pädagogik hinausgeht – mit medizinischem Verständnis und Verlässlichkeit im Alltag.

Im Schulalltag

Was unsere Begleitung konkret umfasst.

Schulbegleitung findet überall dort statt, wo Ihr Kind es braucht – nicht nur im Unterricht.

01

Unterrichtsbegleitung

Wir sind im Unterricht dabei: Aufgabenorganisation, Fokushilfe, Strukturierungshilfen und ruhige Begleitung bei Konzentrationseinbrüchen – ohne das Lernen zu übernehmen oder der Lehrkraft in den Aufgabenbereich zu fallen.

02

Pausenbegleitung

Pausen sind für viele Kinder mit Förderbedarf die größte Herausforderung des Schultages. Wir begleiten soziale Situationen behutsam, fördern die Teilhabe an der Klassengemeinschaft und schaffen einen sicheren Rahmen.

03

Krisenbegleitung

Bei emotionalen Ausnahmesituationen sind wir da – deeskalierend, vertraut und ohne Druck. Weil wir Ihr Kind kennen, wissen wir, was es in schwierigen Momenten wirklich braucht: Ruhe, Raum oder einfach Verlässlichkeit.

04

Offener Ganztag und Ausflüge

Die Begleitung gilt auch im Offenen Ganztag (OGS), bei Klassenfahrten und Wandertagen. Ihr Kind soll überall dabei sein können – nicht nur im Klassenzimmer.

05

Grundpflegerische Unterstützung

Wenn Ihr Kind Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder anderen alltäglichen Verrichtungen benötigt, übernehmen wir diese Aufgaben selbstverständlich und würdevoll.

06

Enge Kommunikation

Eltern, Lehrkräfte und Therapeuten werden regelmäßig eingebunden. Wir nehmen an Fördergesprächen teil, dokumentieren und halten alle Beteiligten auf dem Laufenden – transparent und verlässlich.

So funktioniert es

Wie Eltern eine Schulbegleitung beantragen.

Schulbegleitung muss beantragt und bewilligt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick.

01

Bedarf feststellen

Wenn Ihr Kind im Schulalltag auf Schwierigkeiten stößt, die ohne individuelle Unterstützung nicht bewältigt werden können, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schulbegleitung.

02

Antrag stellen

Je nach Art der Beeinträchtigung ist entweder das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe der Kommune zuständig. Beides sind Stellen Ihrer Stadt oder Gemeinde – der erste Schritt ist immer der Kontakt zur Kommune.

03

Bedarfsermittlung

Die zuständige Stelle ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Dabei fließen der Förderplan der Schule, ärztliche Unterlagen und die Einschätzung der Erziehungsberechtigten ein.

04

Bewilligung und Start

Nach Bewilligung haben Eltern das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) – sie können ihren Leistungserbringer selbst wählen. Die Begleitung beginnt nach Abstimmung zwischen Ihnen, der Schule und dem Leistungserbringer.

Häufige Fragen

Was Eltern wissen sollten.

Nicht zwingend. Anspruch besteht auch bei drohender Behinderung. Allerdings erleichtert eine ärztliche Diagnose oder ein sonderpädagogisches Gutachten die Antragstellung erheblich.
Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab. Zuständig ist entweder das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe Ihrer Kommune – also Ihrer Stadt oder Gemeinde. Im Zweifel empfiehlt es sich, bei beiden Stellen gleichzeitig anzufragen.
Ja. Als Elternteil haben Sie das Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX. Sie können Ihren Leistungserbringer ausdrücklich benennen – auch wenn der zuständige Träger andere Anbieter vorschlägt.
Ja. Die Schulbegleitung umfasst nach § 112 SGB IX ausdrücklich auch den Offenen Ganztag (OGS), Klassenfahrten, Wandertage und weitere schulische Veranstaltungen.
Nein. Die Schulbegleitung unterstützt – sie ersetzt nicht den pädagogischen Kernbereich der Schule. Unterrichtsinhalte und Lernziele bleiben Aufgabe der Lehrkraft.
Ein ablehnender Bescheid ist kein endgültiges Nein. In vielen Fällen lohnt es sich, Widerspruch einzulegen – besonders wenn der Bedarf gut dokumentiert ist. Lassen Sie sich hierzu rechtlich begleiten.
Besondere Kompetenz

Schulbegleitung bei Diabetes Typ 1.

Kinder mit Diabetes Typ 1 brauchen im Schulalltag eine Begleitung, die mehr kann als organisieren – sie braucht medizinisches Verständnis, Ruhe und Verlässlichkeit.

Wir begleiten Kinder mit Diabetes Typ 1 seit Jahren und verstehen die täglichen Anforderungen: Blutzuckerkontrolle, das Erkennen von Hypo- und Hyperglykämie, der Umgang mit CGM-Systemen und die enge Abstimmung mit Eltern und behandelnden Ärzten.

  • Erkennen und Reagieren bei Unterzuckerung und erhöhten Werten
  • Begleitung beim Umgang mit Glukosemessgeräten und Pumpen
  • Kommunikation mit Eltern, Schule und medizinischem Team
  • Sicherheit für das Kind, ohne Angst, ohne Druck
Kind mit Glukosemessgerät

Schulbegleitung
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